Rechtsanwalt Mario Venter

Fachanwalt für Strafrecht

Strafverteidigung


Als Strafverteidiger und Organ der Rechtspflege vertrete ich Ihre Interessen. 


Auf die Wahrung Ihrer Rechte habe ich zu achten und hinzuwirken. 


Ich erläutere Ihnen die juristischen Hintergründe. Gemeinsam entwickeln wir die Verteidigungsstrategie.

Unzulässigen Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden, nicht belastbaren Anschuldigungen und nicht ordnungsgemäßen Gerichtsverfahren gilt es, gegebenenfalls entgegen zu treten. 


Selbstverständlich stehe ich Ihnen schnell und flexibel zur Seite.

Mario Venter Strafverteidiger


Stets ist dem Gehör zu verschaffen, was das Bundesverfassungsgericht festschreibt:


"Der Beschuldigte darf im Rechtsstaat des Grundgesetzes nicht nur Objekt des Verfahrens sein; ihm muss vielmehr die Möglichkeit gegeben werden, zur Wahrung seiner Rechte auf den Gang und das Ergebnis des Strafverfahrens Einfluss zu nehmen."


(BVerfGE 65, 171, 174f)


Dies betone ich natürlich auch, wenn der richtige Weg eine Verständigung mit Gericht und/oder Staatsanwaltschaft ist. Eine solche ist zulässig und seit 2009 gesetzlich geregelt. Das bestmögliche Ergebnis für Sie ist hier ebenfalls mein Ziel.


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Über mich


Mario Venter, Jahrgang 1967


Von 1996 bis 2018 war ich mit Rechtsanwalt Hans-Dieter Adler (verstorben 2018) in einer Sozietät tätig.


Seit 2019 übe ich meine Tätigkeit in Bürogemeinschaft mit den Kollegen Bertram Börner und Ernst-Otto Nolte aus.

Zulassung zum Rechtsanwalt

1996


Fachanwalt  für Strafrecht

1999

Mitgliedschaften

VNBS

Vereinigung Niedersächsischer und Bremer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.


DAV

Deutscher Anwaltverein